Freie Sicht und sichere Wege: Rückschnitt nicht vergessen!
Überhängender Bewuchs entlang öffentlicher Straßen kann zur Gefahr werden!
Äste, Sträucher und Hecken, die von privaten Grundstücken in öffentliche Bereiche hineinragen, behindern Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen.
Besonders Gehsteige, Radwege und Fahrbahnen sind betroffen.
Was ist zu beachten?
Damit öffentliche Wege sicher genutzt werden können, gelten folgende Mindestabstände:
• Über Fahrbahnen ist ein Lichtraum von mindestens 4,50 Metern freizuhalten.
• Über Gehsteigen und Radwegen sind es mindestens 2,20 Meter.
• Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt sein – sie müssen uneingeschränkt leuchten können.
• Verkehrszeichen und Hinweistafeln müssen jederzeit gut sichtbar bleiben.
Wer ist verantwortlich?
Laut § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) sind Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer verpflichtet, ihre Pflanzen zurückzuschneiden, wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird. Die Behörde ist angehalten, diese Pflicht durchzusetzen.
Wichtig:
Kommt es zu einem Unfall wegen nicht zurückgeschnittenem Bewuchs, haften Sie als Grundstückseigentümer/in.
Kontrollieren und pflegen Sie regelmäßig Ihre Grünflächen entlang öffentlicher Wege – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.