Besamungsbeihilfe

Seit dem 1.1.2014 wird anstatt der bisherigen Besamungsbeihilfe ein Betrag in Höhe von € 25,-- pro weibliche Großvieheinheit und Jahr gewährt. 

Im November eines jeden Jahres ist es den Landwirten möglich, sich die Beihilfe mittels der AMA-Zugangsdaten am Gemeindeamt auszahlen zu lassen.

Zuständig

Zuständigkeiten