Parkraumbewirtschaftung 2025: Information

Parkraumbewirtschaftung Plan

Ab dem 15. Mai bis zum 15. September werden die Parkplätze im Bereich des Strandbades, Badgasse, Parkplatz Freibadeanlage, Parkplatz Elisabethallee / „OKA-Kreuzung“ (mit Ausnahme von Kurzparkplätzen für Patienten der Ärzte) und Badeplatz Kolmbauernaufsatz wieder gebührenpflichtig.

Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Sonntag, von 10 bis 18 Uhr. Ersatzleistungsgebühr: € 39,-

Gebühr bei den Parkschein-Automaten:

  • Tagesticket: € 6,-
  • Ab 16 Uhr: € 4,-
  • Ab 17 Uhr: € 2,-

Jahreskarten:

Parkarte für die Gemeinde Unterach

  • Gültig für: Strandbad, Badgasse, Parkplatz Freibadeanlage, Parkplatz Elisabethallee / „OKA-Kreuzung“ (mit Ausnahme von Kurzparkplätzen für Patienten der Ärzte) und Badeplatz Kolmbauernaufsatz
  • Preis: € 90,-
  • Erhältlich auf www.parkkarte.at und im Gemeindeamt
  • Farbe 2025: hellgrün

Parkkarte für die Badeanlagen des Landes Oberösterreich

  • In Unterach NUR Gültig für: Parkplatz Freibadeanlage
  • Preis: € 60,-
  • Erhältlich auf www.parkkarte.at
  • Farbe 2025: rot

Aktion vom 12. bis zum 23. Mai 2025:

In diesem Zeitraum sind die Jahres-Parkkarten für die Gemeinde Unterach um € 60,- im Gemeindeamt erhältlich.

Kurzparkzone:

Am Gemeinde-Vorplatz, Hauptplatz, Areal ehem. Goldener Anker, Klimt-Platz, Anfang Jeritzastraße, Kurzparkplätze beim Parkplatz Elisabethallee (für Patienten der Ärzte), fünf Parkplätze hinter der Raiffeisenbank.

Parkscheibe verwenden, max. 90 min., gebührenfrei.

Diese Kurzparkzonen werden sporadisch überwacht, Vergehen werden mit einer Anonymverfügung geahndet

Privatparkplätze hinter der Raiffeisenbank und gegenüber vom Spar Markt Hieke:

Diese Parkplätze sind ausschließlich für Berechtigte reserviert. Bei Parken ohne Berechtigung droht eine Besitzstörungsklage!

Nachtparkverbote:

Auf folgenden Parkplätzen ist das Parken in der Nacht verboten:

  • Seeleiten Bundesstraße: Freitag, Samstag und Sonntag jeweils von 23 Uhr bis 04 Uhr des Folgetages
  • Kolmbauernaufsatz: Montag bis Sonntag von 22 bis 06 Uhr
  • Parkplatz Freibadeanlage und Strandbad / Badgasse: Nachtparkverbot für Wohnmobile und Campingwägen, Montag bis Sonntag von 22 bis 06 Uhr
  • Verordnung: Campingverbot außerhalb von Campingplätzen: Außerhalb von Campingplätzen ist das Campieren im gesamten Gemeindegebiet unszulässig.

09.05.2025