Stellungnahme des Bürgermeisters zum Bericht des Landesrechnungshofes (LRH)

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Unterach Wappen ©Gemeinde Unterach am Attersee

Aufgrund eines Prüfungsauftrages der Grünen im Landtag, aus dem Frühjahr 2020, der die Bedarfszuweisungsmittel- Zuteilung (BZ- Mittel) an die Gemeinde Unterach am Attersee zum Gegenstand hatte, wurde der LRH tätig und prüfte selbstständig auch die Grundstücksankäufe des Naturbadeplatzes und des Areals „Goldener Anker“.

Der nun am 17.05.2022 veröffentlichte Bericht des LRH beinhaltet im letzten Teil des Konvoluts auch die Stellungnahme der Gemeinde zu den Prüfungsfeststellungen. Allerdings ist die Kurzfassung des Berichts, ganz am Anfang des Werks, für die Presse die allein gültige Quelle für ihre tendenziöse und reißerische Berichterstattung. Der Artikel der Krone und der Beitrag in ORF OÖ basieren nur auf dieser Passage des Berichts. Leider beinhaltet die Kurzfassung keine einzige Zeile der Gemeinde, sondern nur die Sichtweise der LRH- Prüfer. Ich stelle fest, diese Personen haben auch nicht das Patent auf absolute Neutralität! Natürlich muss etwas gefunden werden, und wenn es noch so dünne Suppe ist.

Wenn man die Stellungnahme der Gemeinde, die vom Rechtsvertreter der Gemeinde geprüft und ergänzt wurde, liest, dann erkennt man, dass die Vorgänge im Bereich der Gemeinde zur Gänze rechtlich gesichert und den Vorgaben entsprechend ausgeführt wurden. Von dieser Position aus kann nicht beurteilt werden, ob die Landesstellen, vor allem die Direktion für Inneres und Kommunales des Amtes der oö. Landesregierung (IKD) ihren Vorgaben nach korrekt agiert haben.    
Ich kann nur darüber berichten, dass es für Gemeindevertreter schwierig ist, mit der Landesebene auf Augenhöhe zu kommunizieren.

Wenn der LRH feststellt, dass es ein Vergehen war, die gesamte Liegenschaft des Areals „Goldener Anker“ anzukaufen, kann ich nur Realitätsferne entgegenhalten. Was wäre bei einem Teilankauf positiver gewesen? Nichts, außer, dass die Gemeinde keinerlei Gestaltungsmöglichkeit gehabt hätte. Ich kann nur dem damaligen Landesrat und nunmehrigen Landtagspräsident Max Hiegelsberger aus tiefster Überzeugung danken, dass er der Gemeinde die Mittel zum Ankauf beider Liegenschaften zur Verfügung gestellt hat. Dass er gegen die Bestimmungen der für die Gemeinde Unterach am Attersee absolut negativen „Gemeindefinanzierung neu“ gehandelt hätte, kann ich nicht nachvollziehen. Immerhin ist ein Mitglied der Landesregierung als Ressortverantwortlicher gewählter Mandatar und ist allein dem Wähler verantwortlich. Darüber hinaus wurden vor der Wahl 2021 auch Gemeinden mit einem SPÖ- Bürgermeister mit BZ- Mitteln bedacht, die eigentlich erst später zur Auszahlung vorgesehen waren. Wie wir von dritter Seite erfuhren, geschah das, weil in der im September 2021 zu Ende gegangenen Wahlperiode noch finanzielle Mittel vorhanden waren. Man hat bereits an Gemeinden zugesagte Mittel einfach früher ausbezahlt. Daraus ein Politikum oder gar ein Vergehen zu konstruieren, ist eindeutig politscher Wille, keine seriöse Interpretation des Prüfberichts. Das Geld steht den Gemeinden, also auch Unterach, zu.

Zum Thema Bootshaus Naturbadeplatz/Bootshaus/Areal Goldener Anker stelle ich Folgendes fest:

  • Das Bootshaus ist nicht und war nie im Besitz der Gemeinde Unterach am Attersee. Aus diesem Grund konnte ich als Bürgermeister auch niemals € 600.000, in Form des Bootshauses, verschenken. Im Kaufvertag für den Naturbadeplatz wurde lediglich festgehalten, dass die Gemeinde den Bestandsvertrag mit den Österr. Bundesforsten, für die Seefläche, auf der das Bootshaus errichtet wurde, übernimmt, also das Pachtverhältnis für die Seefläche. Laut dem Rechtsvertreter der Gemeinde ist das Besitzverhältnis des Bootshauses eine ungeklärte Rechtsfrage, die bereits vor Vertragsunterfertigung bestanden hat und deshalb das Bootshaus nicht Gegenstand des Kaufs war. Dies dürfte dem Verkäufer bereits bekannt gewesen sein, ansonsten hätte er den Vertrag nicht unterschrieben.
  • Die Gemeinde besitzt nach Ankauf des Areals „Goldener Anker“ nun tatsächlich eine Bootshütte!
  • Jedenfalls ist im Bauland- Sicherungsvertrag mit der OS Hotel Immo GmbH (Hr. Otmar Seidl) festgehalten, dass der Bestandsvertrag für das Bootshaus von der OS Hotel Immo übernommen wird. Herr Seidl muss sich selbst um die rechtliche Klärung des Besitzverhältnisses für das Bootshaus kümmern, insbesondere, ob er es am derzeitigen Standort abtragen und andernorts wieder errichten darf.
  • Die Verpachtung eines Drittels des Naturbadeplatzes für das Projekt „Hotel Georgshof“ liegt in meiner Verantwortung und der meiner Fraktionsmitglieder im Gemeinderat. Diese Verantwortung übernehme ich gerne, zumal auch hier festzuhalten ist, dass die in der ORF- Sendung „Am Schauplatz“ behauptete Errichtung des Hotels auf dem Badeplatz völliger Unsinn ist.    
    Ich bin der Meinung, dass eine Gemeinde von einem Projekt, wie jenem eines Hotels, profitiert, zumal der Tourismus am Attersee, frei nach den Worten eines ehemaligen Landesrates „ein schlafender Riese“ ist. Ich denke ein 4-Stern-Hotel täte der gesamten Region gut. Viele Gemeinden fördern die Ansiedlung von Betrieben finanziell. Das kann die Gemeinde Unterach aus bekannten Gründen nicht. Daher hat man sich auf die Verpachtung eines Drittels des Naturbadeplatzes zum ortsüblichen Preis (€ 20/m²) für 30 Jahre, geeinigt. Pachteinnahme: ca. € 1,2 Mio. Das kann ich verantworten und stehe zu dieser Version, die der Gemeinde ihren Besitzstand bewahrt!
  • Ankauf Seeufergrundstücke: das Land OÖ hat die Devise ausgegeben, dass nach Möglichkeit Seeufergrundstücke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Die Gemeinde Unterach am Attersee nimmt AUCH EIGENES GELD in die Hand, um dem gerecht zu werden. Die dazu gewährten BZ sind legitim und stehen auch der Gemeinde Unterach zu. Der Mehrwert ist der Erhalt der Seezugänge für die Öffentlichkeit. Daran kann auch die Verpachtung eines Bruchteils davon nichts ändern. Darüber hinaus ist die Refinanzierung geplant und dadurch die Schulden reduziert.

Bgm. Georg Baumann

Unterach am Attersee, am 18. Mai 2022

18.05.2022