Campieren außerhalb von Campingplätzen im gesamten Gemeindegebiet unzulässig.

Aushängezeitraum: 27.07.2021

Die Verordnung über das Campierverbot tritt erst mit Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist, am 13. August 2021, in Kraft!

VERORDNUNG: Campieren außerhalb von Campingplätzen im gesamten Gemeindegebiet unzulässig. (180 KB) - .PDF

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