Anmeldeformular für Hunde

Laut OÖ. Hundehaltegesetz muss jeder Hund ab dem 3. Lebensmonat beim Gemeindeamt angemeldet werden. Weiters muss jeder Hund mit einem Chip versehen sein.

Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1 Oö. Hundehaltegesetz 2002
  • Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund (Deckungssumme mindestens € 725.000,-) gem. § 3 Abs. 1b Oö. Hundehaltegesetz 2002
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz

Bei Abgabe der Anmeldung erhalten Sie im Gemeindeamt eine Hundemarke. Die Hundesteuer beträgt pro Jahr € 50,-

Anmeldeformular für Hunde (130 KB) - .PDF