WICHTIGE INFORMATION ZUR SLIP-ANLAGE DER GEMEINDE UNTERACH

Slipanlage2

Die Slip-Anlage ist seit dem 01.01.2020 nicht mehr öffentlich zugänglich.

Die Nutzung ist ausschließlich Einsatzorganisationen, sowie Berechtigten vorbehalten.

Aufgrund der teilweise chaotischen Zustände durch Bootsbesitzer, welche ihre Boote während der vergangenen Sommersaisonen an unserer Slip-Anlage zu Wasser gelassen haben, hat sich die Gemeindevertretung dazu entschlossen, die Anlage nur noch einem eingeschränkten Personenkreis (Berechtigte) zur Verfügung zu stellen.

Die Berechtigten umfassen:

  • Einsatzorganisationen
  • Mieter von Bootsliegeplätzen der Gemeinde
  • Bootsbesitzer, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben
  • Gäste, die ihr Boot im Urlaub dabei haben und in der Gemeinde ihren Urlaub
         verbringen
    , unter Vorlage der Gästekarte
  • Mieter von Bojen im unmittelbaren Uferbereich der Gemeinde, von der
        Mündung der Seeache bis nach Stockwinkel (Gemeinde Unterach), zur Mündung
        des Urfangbaches (unter Vorlage des Bojenvertrags mit Bojennummer);
  • dies gilt nicht für den Bereich des Gemeindegebietes von der
        Seeache Richtung Mündung des Weißenbachs (Uferbereich Gemeinde St. Gilgen).

Die Slip-Münzen sind daher nur mehr im Gemeindeamt zu den Amtsstunden erhältlich  (Zimmer 004 - Ernst Vockner).

Gäste, die ihr Boot im Urlaub dabei haben und in der Gemeinde ihren Urlaub verbringen, können auch, unter Vorlage der Gästekarte, Slip-Münzen beim Informationsbüro Unterach erwerben.

Mit dieser Maßnahme verhindert man auch jene Praktiken, die der Gewässerökologie des Attersees nicht zuträglich sind: man sperrt jene Bootsbesitzer aus, die nach der Sommersaison verlässlich von der Adria ihre Boote hierher bringen und diese im See reinigen. Dadurch werden Mikroorganismen und Schalentiere in den See eingebracht, was die Ökologie beeinträchtigen kann.
Die, im Vergleich zu den übrigen Anlagen am Attersee, niedrige Slipgebühr hat ihren Beitrag zur Beliebtheit der Anlage geleistet.

Diese Gebühren bleiben für die Berechtigten gleich.

06.01.2020